17.12.2025
GVP-Tarifwerk
Inkrafttreten des GVP-Tarifwerks zum 01.01.2026
Die Arbeitgeberverbände BAP und IGZ sind nach dem Umwandlungsgesetz zum 01.12.2023 auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) verschmolzen. Die vormals zwischen der IGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge wurden zunächst unter ihrer bisherigen Bezeichnung unter dem Dach des GVP fortgeführt.
Ab dem 01.01.2026 werden die Tarifwerke BAP und IGZ nahtlos durch das neue DGB/GVP-Tarifwerk ersetzt. Das Basistarifwerk GVP besteht aus: Entgeltrahmentarifvertrag, Entgelttarifvertrag und Manteltarifvertrag. Die Branchenzuschlagstarifverträge von BAP und IGZ sind seit jeher identisch. Sie ergänzen auch künftig das neue GVP-Tarifwerk.