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08.10.2024
Tarifvertragssystem ein Fundament fairer und moderner Zeitarbeit
Am 9. April 1949 trat das Tarifvertragsgesetz in Kraft und legte damit die Grundlage für das noch heute geltende Tarifvertragssystem. Anlässlich des 75. Jahrestages erklären die GVP-Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ):
„Die Tariflandschaft in der Zeitarbeit hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt, kaum eine Branche ist so von Tarifverträgen geprägt. Auf neun von zehn Arbeitsverhältnissen finden Tarifverträge vollständig und umfassend Anwendung. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Zeitarbeit werden damit unentziehbare, tariflich geschützte Rechte gewährt. Die Arbeitgeber haben den Vorteil von Planungssicherheit und Betriebsfrieden auf ihrer Seite. Bei allen Schwierigkeiten und für die Arbeitgeberseite belastenden Abschlüssen hat sich die nunmehr länger als 20 Jahre währende Sozialpartnerschaft mit den Mitgliedsgewerkschaften des DGB bewährt. Deshalb bekennen sich die Arbeitgeber der Zeitarbeit zu diesem Prinzip und fordern ein, dass das hohe Gute der Tarifautonomie geschützt bleibt.“ Faire Rahmenbedingungen Mit den “Hartz-Vorschlägen” änderten sich die Rahmenbedingungen für die Zeitarbeitsbranche: Equal treatment sowie equal pay wurden inklusive einer Tariföffnungsklausel eingeführt. 2003 verhandelten die DGB-Gewerkschaften erstmals mit den Vertretern der Zeitarbeitgeberverbände - die Zeitarbeitsbranche und die DGB-Gewerkschaften einigten sich auf einen Manteltarifvertrag mit Arbeitszeitkonten auf Jahresbasis. Die Tarifverträge traten erstmals am 1. Januar 2004 – vor 20 Jahren – in Kraft und bilden seitdem das Fundament fairer und moderner Zeitarbeit auf Augenhöhe. Für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer bedeuten die Tarifverträge gleichermaßen Planungssicherheit, denn die Branche ist zu fast 100 Prozent tarifiert. Quelle: GVP

 

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