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17.11.2020
IW-Zeitarbeiterbefragung
Für sechs von zehn Beschäftigten in der Zeitarbeit war die Beendigung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit das Motiv, ein Arbeitsverhältnis bei ihrem aktuellen Zeitarbeitsunternehmen aufzunehmen. Mehr als vier von zehn Zeitarbeitskräften suchen dauerhaft eine Perspektive in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche. Eine längerfristige Perspektive eröffnet dann Entwicklungs- und Einkommensperspektiven. Zum Beispiel erhalten gut zwei Drittel der befragten Zeitarbeitskräfte im laufenden Einsatz Equal Pay (15%) beziehungsweise (Branchen-) Zuschläge (53%).
Gute Einkommens- und Entwicklungsperspektiven setzen voraus, dass sich die Zeitarbeitskräfte über einen längeren Zeitraum in den Kundenbetrieben bewähren können. Rund ein Drittel der Beschäftigten erlebt es aber, von einem Einsatz abgemeldet zu werden, obwohl man selbst den Einsatz gerne fortgesetzt hätte. In vielen Fällen (rund vier von zehn) wurde ihnen das Erreichen der Höchstüberlassungsdauer als Grund genannt. Eine Folge ist, dass die Betroffenen ein vertraut gewordenes Umfeld mit gewachsenen sozialen Beziehungen verlassen müssen. Es verwundert daher wenig, dass eine ungewollte Abmeldung den stärksten negativen Effekt auf die Entwicklung der Arbeitszufriedenheit im Jahr 2018 hatte. Die Höchstüberlassungsdauer schränkt die längerfristigen Perspektiven der Zeitarbeitskräfte eher ein, statt sie zu fördern, weil sie häufig mit ungewollten Einsatzabmeldungen einhergeht. Dies gilt allemal in Zeiten von Corona. Eine ungewollte Abmeldung in einem Einsatz erhöht das Risiko, in die Arbeitslosigkeit abzurutschen, wenn angesichts der Folgen der Pandemie für die Auftragslage vieler Kundenunternehmen keine alternativen Einsätze erschlossen werden können. Umso bedauerlicher ist es, wenn die Abmeldung aufgrund des Erreichens der Höchstüberlassungsdauer erfolgt, obwohl der Kunde die Zusammenarbeit fortsetzen würde. Vor diesem Hintergrund sollte die Politik in Erwägung ziehen, zumindest für die Dauer der Corona-Pandemie und für die ersten Monate einer Erholungsphase die Höchstüberlassungsdauer temporär auszusetzen. Quelle: Edgar Schröder

 

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