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16.08.2022
Neuer tariflicher Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche!
Wer sich auf dem Arbeitsmarkt im Bereich des Mindestlohnniveaus bewegt, hat in der Zeitarbeitsbranche nach wie vor die bessere Alternative zur Wahl – das bleibt auch mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde so, denn die Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit haben bereits eine zeitgleich höhere Entlohnung für die Branche vereinbart: Steigerung um 1,55 Euro je Stunde!!!
Ab dem 1. Oktober erhalten Zeitarbeitskräfte in der Entgeltstufe 1 je Stunde 12,43 Euro. Seit 1. April ´22 wurden für ungelernte Hilfskräfte in diesem Bereich 10,88 Euro gezahlt – das bedeutet eine Steigerung um 1,55 Euro pro Stunde. Auch die Entgeltstufen 2a (bislang 11,60 Euro) und 2b (bislang 12,20 Euro) galt es zu verhandeln, um die Diskrepanz zum neuen tariflichen Mindestlohn auszugleichen: Künftig werden in der Entgeltstufe 2a nun 12,63 Euro (plus 1.03 Euro) und in 2b 12,93 Euro (plus 30 Cent) ausgezahlt. Die Entgeltgruppe 1 erfasst Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern. Für die Entgeltgruppe 2a wurden Tätigkeiten definiert, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind. In die Entgeltgruppe 2b eingestuft wird, wer Tätigkeiten ausüben soll, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist. (Quelle: IGZ)

 

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